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Personalangelegenheiten

Die Dienstaufsicht für beamtete und tarifbeschäftigte Lehrkräfte der Grundschulen obliegt dem Schulamt für den Kreis Höxter - Schulaufsicht Frau Komm. Alle auf dieser Seite angesprochenen Anträge finden Sie im Reiter "Formulare". Die Verlinkungen zu den Onlineportalen finden Sie am Ende der Seite.

Teilzeit/ Beurlaubungen/ Wiederaufnahme des Dienstes mit voller Pflichtstundenanzahl

Anträge sind schriftlich über den Dienstweg beim Schulamt für den Kreis Höxter fristgerecht einzureichen. Die Frist beträgt mindestens 6 Monate vor Beginn bzw. vor Ablauf der bisherigen Genehmigung. Die Anträge der tarifbeschäftigten Lehrkräfte werden vom Schulamt, die Anträge der verbeamteten Lehrkräfte werden von der Bezirksregierung Detmold genehmigt.

Lehrkräfte in Elternzeit sollen Ihren Antrag frühzeitig stellen. Eine Bearbeitungsdauer von mindestens 6 Wochen muss vorausgesetzt werden.

  • Wiederaufnahme des Dienstes mit voller Pflichtstundenanzahl: 28 Wochenstunden
  • Teilzeitbeschäftigung: 14 – 27 Wochenstunden
  • Beurlaubung: 0 – 13 Wochenstunden (keine Elternzeit!)

Eine Teilzeitbeschäftigung kann aus folgenden Gründen genehmigt werden:

  • Familienpolitische Gründe:
  1. mindestens ein Kind unter 18 Jahren (Geburtsurkunde beifügen)
  2. ein sonstiger pflegebedürftiger Angehöriger (Pflegestufe muss vorliegen)
  • voraussetzungslos (Begründung der Lehrkraft notwendig)
  • während der Elternzeit (1 – max. 21 Wochenstunden möglich)
  • Schwerbehinderung

Eine Beurlaubung kann aus folgenden Gründen genehmigt werden:

  • Familienpolitische Gründe:
  1. mindestens ein Kind unter 18 Jahren (Geburtsurkunde beifügen)
  2. ein sonstiger pflegebedürftiger Angehöriger (Pflegestufe muss vorliegen)
  • arbeitsmarktpolitische Gründe (Bewerberüberhang)
  • voraussetzungslos (Begründung der Lehrkraft notwendig)                                    

Teilzeitbeschäftigung in Form von einer Jahresfreistellung kann ebenfalls genehmigt werden. Diese besteht aus einer Arbeitsphase und einer Freistellungsphase.                               


Elternzeit                                                                                                                            

Die Elternzeit für Lehrkräfte an Grundschulen bewilligt das Schulamt. Weitere Informationen finden Sie auch in den anderen Themenbereichen.  

Bei Elternzeiten, die länger als ein Jahr betragen, ist der Rückkehrerantrag zusätzlich über das Onlineportal OLIVER zu stellen.


Sonderurlaub                                                                                                                     

Verbeamtete Lehrkräfte können einen Antrag auf Sonderurlaub bzw. tarifbeschäftigte Lehrkräfte einen Antrag auf Arbeitsbefreiung stellen. Für die Beantragung ist zwingend eine Begründung bzw. ein ärztliches Attest erforderlich und als Anlage beizufügen.


Nebentätigkeit

Tarifbeschäftigte Lehrkräfte sind verpflichtet, eine Nebentätigkeit über den Dienstweg beim Schulamt für den Kreis Höxter anzuzeigen. Verbeamtete Lehrkräfte sind verpflichtet, einen Antrag auf Genehmigung einer Nebentätigkeit über den Dienstweg beim Schulamt für den Kreis Höxter zu stellen. Genehmigungsfreie Nebentätigkeiten sind ebenfalls schriftlich anzuzeigen. Die Schulaufsicht kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn das dienstliche Interesse durch die Nebentätigkeit beeinträchtigt wird.

Anzeigen bzw. Anträge auf Genehmigung sind mindestens 4 Wochen vor Beginn bzw. vor Ablauf der bisherigen Genehmigung schriftlich über den Dienstweg einzureichen.


Reisekosten

Reisekosten können nur erstattet werden, wenn der vollständige Antrag innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung der jeweiligen Dienstreise/Fortbildung bei der Festsetzungsstelle eingeht.


Lehrereinstellungsverfahren - Vertretungsstellen

Unbefristete Stellen werden ausschließlich über die Bezirksregierung Detmold ausgeschrieben (LEO) und besetzt.

Befristete Stellen werden über die Schulen ausgeschrieben (VERENA) und besetzt.

Unbefristete Stellen als Sozialpädagogische Fachkraft in der Schuleingangsphase oder für Fachkräfte in Multiprofessionellen Teams im Gemeinsamen Lernen werden über die Schulen ausgerieben (ANDREAS) und besetzt.


Funktions- und Beförderungsstellen                                                                  

Funktions- und Beförderungsstellen werden über die Bezirksregierung ausgeschrieben (STELLA) und besetzt.


Versetzung

Zu den drei folgenden Punkten is der jeweilige Antrag über das Onlineportal OLIVER zu stellen.

  1. Lehrerversetzungsverfahren innerhalb von NRW aus persönlichen Gründen (LVV)
    Fristen: Elektronischer Antrag bis zum 30.11. des Vorjahres zum 01.08. (schriftlich innerhalb von 7 Tagen bei der Schulleitung)
  2. Rückkehrer aus einer Elternzeit oder sonstigen Beurlaubung (LVV)
    Fristen: Versetzungen individuell zum Ende der Elternzeit bzw. Beurlaubung
    - Ende der Elternzeit/ Beurlaubung im Zeitraum vom 01.12. bis 31.05. = Versetzungsverfahren zum 01.02. = elektronischer Antrag bis zum 30.06. des Vorjahres (schriftlich innerhalb von 7 Tagen bei der Schulleitung) 
    -  Ende der Elternzeit/ Beurlaubung im Zeitraum vom 01.06. bis 30.11. = Versetzungsverfahren zum 01.08. = elektronischer Antrag bis zum 30.11. des Vorjahres (schriftlich innerhalb von 7 Tagen bei der Schulleitung)
  3. Lehrertauschverfahren zwischen den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland (LVV)
    Fristen: 
    Versetzungsverfahren zum 01.02. = elektronischer Antrag bis zum 30.06. des Vorjahres (schriftlich innerhalb von 7 Tagen bei der Schulleitung)
    Versetzungsverfahren zum 01.08. = elektronischer Antrag bis zum 10.01. des laufenden Jahres (schriftlich innerhalb von 7 Tagen bei der Schulleitung)     

Der Versetzungsstichtag 01.08. ist in allen Bundesländern möglich, der Stichtag 01.02. ist nur eingeschränkt möglich (Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen)


Beihilfe                                                                                                                               

Beihilfeanträge für Lehrkräfte an Grundschulen, Hauptschulen und Förderschulen sind zu richten an:

Kommunale Versorgungskasse Westfalen-Lippe
Postfach 4806
48027 Münster
Telefon: 0251 / 5916749
www.kvw-muenster.de


Weitere Informationen:

OLIVER                 

VERENA                           

LEO                                         

ANDREAS                       

STELLA