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Inklusion - Schule für alle gestalten!

Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch ganz natürlich dazu gehört; egal, welche Sprache man spricht, wie man aussieht oder, ob man ein Handicap hat. Alle auf dieser Seite angesprochenen Anträge finden Sie im Reiter "Formulare". Die Verlinkungen zu den Onlineportalen finden Sie am Ende der Seite.


Sonderpädagogische Förderung (AO-SF)    
Mit der Bezeichnung AO-SF wird ein Verfahren beschrieben, in dem überprüft wird, ob ein Kind sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf hat. AO-SF steht für "Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung" und bezeichnet eine Verwaltungsvorschrift, in der die Verfahrenswege von der Antragstellung bis zum Abschluss eines Feststellungsverfahrens festgelegt sind - Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Klinikschule (Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung - AO-SF).

Die sonderpädagogische Förderung nach der AO-SF umfasst die Lern- und Entwicklungsstörungen, also die Förderschwerpunkte
Lernen (§ 4 Abs. 2 AO-SF),
Sprache (§ 4 Abs. 3 AO-SF),
Emotionale und soziale Entwicklung (§ 4 Abs. 4 AO-SF),

darüber hinaus die Förderschwerpunkte
Geistige Entwicklung (§ 5 AO-SF),
Körperliche und motorische Entwicklung (§ 6 AO-SF),
Hören und Kommunikation (§ 7 AO-SF),
Sehen (§ 8 AO-SF)

Orte der sonderpädagogischen Förderung sind:
1. die allgemeinen Schulen (allgemeinbildende Schulen und berufsbildende Schulen) 
2. die Förderschulen
3. die Schulen für Kranke

Schulen mit GL und Förderschulen, 79 KB

Hausunterricht

  • Anspruch auf Hausunterricht haben gemäß § 43 Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF)
  • Schülerinnen und Schüler, die wegen Krankheit voraussichtlich länger als sechs Wochen die Schule nicht besuchen können,
  • Schülerinnen und Schüler, die wegen einer langen andauernden Erkrankung, langfristig und regelmäßig an mindestens einem Tag in der Woche nicht am Unterricht teilnehmen können oder
  • schwangere Schülerinnen vor und nach der Geburt in den Fristen entsprechend dem Mutterschutzgesetz bzw. während der Schwangerschaft, soweit sie nach ärztlicher Bescheinigung die Schule nicht besuchen können.

Eltern können über die Schule beim Schulamt für den Kreis Höxter unter Beifügung eines ärztlichen Gutachtens einen Antrag auf Hausunterricht stellen. Die Schule kann ebenso Hausunterricht beantragen.

Für den Hausunterricht kommt die Lehrkraft zum kranken Schüler nach Hause und erteilt dort den Unterricht. Dieser richtete sich nach den Vorgaben für den Unterricht der Stammschule (§§ 45 und 46 AO-SF).


Hospitationsschulen

Die Hospitationsschulen verfügen über langjährige Erfahrungen mit dem Gemeinsamen Lernen. Sie haben die Aufgabe, andere Schulen und Lehrkräfte auf dem Weg zum Gemeinsamen Lernen zu unterstützen, so dass diese von den gemachten Erfahrungen profitieren können und konzeptionelle Anregungen erhalten (z.B. durch Hospitationen, Informationen, Beratungszeiten nach Vereinbarung sowie gelegentliche Workshop-Angebote). 

Hospitationsschulen im Kreis Höxter sind:

Grundschulen

Schule unter der Iburg
Jahnstr. 12                          
33014 Bad Driburg                 
www.schule-unter-der-iburg.de

Städt. Gemeinschaftsgrundschule Brakel 
Klöckerstr. 25
33034 Brakel
www.grundschule-brakel.de    

Schulen der Sekundarstufe 1  

Gesamtschule Brakel 
Am Bahndamm 30-34            
33034 Brakel              
www.gesamtschule-brakel.de

Sekundarschule Warburg mit Teilstandort Borgentreich
Stiepenweg 5
34414 Warburg
www.sekundarschule-warburg.de


Frühförderung    

Autismus
Kinder und Jugendliche mit der Diagnose einer Autismusspektrumstörung werden mit und ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in allen Schulen im Kreis Höxter unterrichtet. Autismusspezifische Rahmenbedingungen sind an jedem Lernort für diese Schülergruppe wichtig, damit Lernen gelingen kann.

Die Autismusfachberatung berät Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte und Lehrkräfte zu den unterschiedlichen Themenfeldern rund um Schule und Unterricht.

Die Beratungsschwerpunkte sind:

  • Grundlegende Informationen zu Autismus-Spektrum-Störung
  • Schullaufbahnberatung für alle Bildungsgänge und Schulformen
  • Eingangs- und Übergangsberatung
  • Umgang mit Lernbesonderheiten im Unterricht
  • Methodische Hilfen und Interventionsstrategien
  • Förderplanung
  • Unterstützung und Beratung bei der Gutachtenerstellung im Rahmen der AO-SF
  • Beratung zum Nachteilsausgleich
  • Kooperation im Unterstützungsnetz; hier: Autismuszentrum, Elternvereine …u.a.
  • Kriseninterventionen
  • Kontaktadressen für Diagnose und Therapie"

Hören und Kommunikation
Ist bei Ihrem Kind eine Hörschädigung, Gehörlosigkeit oder eine auditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörung festgestellt worden, können Sie sich an die nachgenannte Frühförderstelle wenden, die Sie in der Entwicklung Ihres Kindes und über technische Hilfsmittel beraten, Hörmessungen und Förderdiagnostiken durchführen und die Hör- und Sprachentwicklung durch Hörerziehung (z.B. Gewöhnung an Hörhilfen, Schulung der Geräuschwahrnehmung) und  Kommunikationsförderung individuell unterstützen kann.

Beratungsstelle der Moritz-von-Büren-Schule
LWL-Förderschule Hören und Kommunikation Büren
Telefon 02951 / 9388 420


Sehen/Blindheit
Hat ein Augenarzt bei Ihrem Kind eine Augenerkrankung, Sehbehinderung/Sehauffälligkeit oder Blindheit festgestellt, hat Ihr Kind Anspruch auf individuelle Beratung, spezielle Förderung und medizinisch-therapeutische Angebote. Die Frühförderung berät und unterstützt Sie hierbei:

Frühförderstelle der Pauline-Schule in Paderborn
Westfälische Förderschule Sehen,
Telefon 05251 / 695 210
oder 05251 / 695 133    


Sprachstandsfeststellung Delfin4/5 - zwei Jahre vor Schulstart

Die Sprachstandsfeststellung (Delfin 4) für zukünftige Grundschulkinder wird vom Schulamt organisiert.

Eltern erhalten von der wohnortnächsten Grundschule eine Einladung, um ihre Kinder zu dem Test zu begleiten. Kinder ohne Kindertageseinrichtung (KiTa) werden mit dem Verfahren „Delfin 4“ überprüft. Hierbei wird getestet, wie gut ein Kind die deutsche Sprache beherrscht und ob eine Sprachförderung nötig ist (§ 36 Abs.2 SchulG NRW).

Bei Bedarf an Sprachförderung wird empfohlen, das Kind in einer KiTA anzumelden bzw. an einer Sprachfördermaßnahme teilzunehmen.

Flyer Sprachstandfeststellung, 3120 KB

Besondere Begabungen
"Kinder verfügen oft über besonders gute Begabungen und Fähigkeiten. Sie zeigen sich z. B. in den Bereichen Musik, Sprache, Sport, MINT und/oder im sozialen Bereich. Im besten Fall entwickeln sich diese Begabungen zu besonders guten, vielleicht sogar Höchstleistungen, gefördert durch das soziale Umfeld (Elternhaus, Schule, Freundeskreis…); im ungünstigen Fall kann es auch bis zur Leistungsverweigerung führen. Bei fehlenden Erfolgserlebnissen kann die Lern- und Arbeitsmotivation stark nachlassen. Kinder ziehen sich dann evtl. zurück, bekommen Bauchschmerzen, zeigen sich gelangweilt, verweigern vielleicht die Mitarbeit, reagieren aggressiv, stören den Unterricht..."

Flyer Begabtenförderung, 488 KB

Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU)

Der herkunftssprachliche Unterricht ist ein freiwilliges Angebot des Landes Nordrhein-Westfalen für Schülerinnen und Schüler der Primar- oder Sekundarstufe I mit internationaler Familiengeschichte, der außerhalb der regulären Unterrichtszeit, in der Regel nachmittags, stattfindet. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.

Das Schulamt für den Kreis Höxter entscheidet nach Absprache mit der Bezirksregierung Detmold über die Errichtung von Gruppen zum HSU auf Grundlage der eingegangenen Anmeldungen und der zur Verfügung stehenden Stellenanteile. Bei Anmeldung der Schülerinnen und Schüler an einer Schule nehmen diese bis zum Verlassen dieser am herkunftssprachlichen Unterricht teil. Die Leistungen werden auf dem Zeugnis aufgeführt. Am Ende der 10. Klasse erfolgt eine Sprachprüfung.  

Schülerinnen und Schüler können zum Schuljahresende für das kommende Schuljahr abgemeldet werden. 


Weitere Informationen
AO-SF
Frühförderung Sehen
Frühförderung Hören und Kommunikation
HSU