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Inklusion

Inklusion - was ist das?

Wenn jeder Mensch überall dabei sein kann, in der Schule, am Arbeitsplatz, in seinem Wohnumfeld, in der Freizeit, spricht man
von Inklusion (= Zugehörigkeit).

„Es ist normal verschieden zu sein. Jeder ist willkommen.“ Diese Aussage der „Aktion Mensch“ beschreibt eine inklusive Gesellschaft. Davon betroffen sind nicht nur Menschen mit oder ohne Behinderung, sondern zu einer inklusiven Gesellschaft gehören Menschen mit unterschiedlichen Geschlechtern, Hautfarben, Religionen und Kulturen.

Inklusion ist ein Menschenrecht, das in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben ist. Mit der Unterzeichnung der Konvention durch die Bundesrepublik Deutschland haben wir die Verpflichtung übernommen, eine inklusive Gesellschaft aufzubauen.

Für den schulischen Bereich hat der Landtag NRW mit der Verabschiedung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes die Weichen für die inklusive Bildung gestellt.

In NRW gibt es sogenannte Schwerpunktschulen, Schulen des Gemeinsamen Lernens, die zusätzlich mit sonderpädagogischen
Lehrkräften ausgestattet werden, so dass die sonderpädagogische Unterstützung an einer Regelschule geleistet werden kann.
Eltern können somit zwischen der Schule mit Gemeinsamem Lernen und der Förderschule wählen.

Die Landesregierung unterstützt das Gemeinsame Lernen durch Inklusionskoordinator*innen und Inklusionsfachberater*innen, die in
den Schulämtern beratend tätig sind.

Schulen erhalten weitere Unterstützung durch erfahrenere Schulen, sogenannte Hospitationsschulen, die den Auftrag haben,
unerfahreneren Schulen durch Hospitation und Beratung zur Seite zu stehen.